Fotografieren in Usbekistan: Was erlaubt ist und was nicht
Fotografieren in Usbekistan: Was erlaubt ist und was nicht
Usbekistan ist eines der fotogensten Länder Zentralasiens: blaue Kuppeln, geschnitzte Türen und Majolika-Ornamente scheinen geradezu nach der Kamera zu verlangen. Die gute Nachricht: Hier kann man fast alles und fast überall fotografieren. Dennoch lohnt es sich, ein paar Regeln im Voraus zu kennen, um keine peinlichen Situationen zu erleben und den Tag nicht wegen ein paar unbekannter Feinheiten zu verderben.
Was frei fotografiert werden darf
Denkmäler, Straßen, Basare, Stadtpanoramen — fotografieren Sie nach Herzenslust, dafür sind keine Genehmigungen erforderlich. Eine Frage des guten Tons: Wenn eine bestimmte Person ins Bild gerät, vor allem eine ältere Frau oder jemand in Nationaltracht, ist es höflicher, vorher um Erlaubnis zu fragen. In den meisten Fällen sind Usbeken verständnisvoll und posieren gerne — das ist eher eine kulturelle Norm als eine rechtliche Anforderung.
Taschkenter Metro: erlaubt, aber nicht immer
Die Taschkenter Metro ist eine der wichtigsten architektonischen Sehenswürdigkeiten der Stadt, und das Fotografieren dort ist seit einiger Zeit gestattet. Das war nicht immer so: Bis zum 1. Juni 2018 war die Fotografie in der Metro offiziell verboten — die Stationen galten als strategisches Objekt und zugleich als Atombunker. Ab Juni 2018 wurde das Verbot aufgehoben, und Touristen fotografieren nun ungehindert Mosaike und Gewölbe mit Handy oder Kamera.
Ein paar Punkte, die man im Hinterkopf behalten sollte:
- Das Fotografieren in Betriebs- und Technikräumen der Stationen ist nach wie vor nicht gestattet.
- Wer mit professionellem Equipment — Stativ, Stabilisator — drehen möchte, benötigt zur Stoßzeit möglicherweise eine gesonderte Genehmigung. Zu anderen Zeiten ist das Fotografieren aus der Hand problemlos möglich.
Fotografie in Museen kann kostenpflichtig sein
Ein Punkt, der oft vergessen wird: In vielen Museen Usbekistans wird das Fotografieren — selbst mit dem Handy — zusätzlich zum Eintrittspreis berechnet. Der Betrag ist in der Regel gering, aber die Regel gilt fast überall: von kleinen lokalen Museen bis zu großen Ausstellungen in Taschkent, Samarkand und Buchara.
Am einfachsten fragt man direkt an der Kasse beim Ticketkauf nach — ob das Fotografieren im Preis enthalten oder gesondert zu bezahlen ist. Das dauert fünf Sekunden und erspart einen unangenehmen Moment, wenn der Saalwächter plötzlich die Fotogebühr-Quittung sehen möchte, nachdem man bereits die halbe Ausstellung abgelichtet hat.
Was nicht fotografiert werden darf
Militärische Einrichtungen, Grenzzonen, eingestufte und strategisch bedeutsame Industrieobjekte — diese dürfen grundsätzlich nicht fotografiert werden, und das ist eine direkte rechtliche Einschränkung, keine bloße Höflichkeitsfrage. Für Touristen wird das in der Praxis selten zum Problem — solche Objekte sehen in der Regel nicht danach aus, als ob man sie fotografieren wollte —, aber es ist gut, das im Kopf zu haben, vor allem wenn die Route in Grenznähe verläuft.
Drohnen in Usbekistan: vor der Reise klären
Das ist ein Thema, bei dem wirklich Aufmerksamkeit gefragt ist, wenn man Luftaufnahmen plant.
Nach geltendem Recht ist das Einführen, Aufbewahren und Betreiben einer Drohne auf dem Gebiet Usbekistans ohne Registrierung verboten — Verstöße ziehen verwaltungsrechtliche und in bestimmten Fällen auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Um legal zu fliegen, muss die Drohne offiziell bei der Zivilluftfahrtbehörde beim Verkehrsministerium registriert werden — mit einem vollständigen Dokumentenpaket für das Gerät (Pass oder Konformitätszertifikat, Eigentumsnachweis usw.). Das gilt selbst für eine kleine Touristendrohne mit einem Gewicht von einigen hundert Gramm — die Registrierung ist unabhängig von der Größe des Geräts verpflichtend, sofern es mit einer Kamera ausgestattet ist.
Die einzige Ausnahme gilt für das „Spielzeugmodell": Masse unter 250 g, keine Funktionen für autonomen Flug oder Navigation und keine Foto- oder Videoausrüstung. Das heißt: Die meisten gängigen Touristen-Kameradrohnen — auch sehr kompakte — fallen nicht unter diese Ausnahme: Da sie eine Kamera haben, gelten sie gesetzlich als vollwertiges unbemanntes Luftfahrzeug und nicht als Spielzeug.
Für ausländische Filmteams, die Werbematerial über das touristische Potenzial Usbekistans drehen, gibt es ein gesondertes Verfahren: Die Genehmigung wird über das Ministerium für Tourismus und Kulturerbe beantragt, das sich seinerseits an die Zivilluftfahrtbehörde wendet.
Das Fazit ist einfach: Wer eine Drohne mitbringt, sollte nicht darauf zählen, die Genehmigung vor Ort an einem Tag zu regeln. Informieren Sie sich über das Registrierungsverfahren im Voraus — vor der Reise —, oder seien Sie darauf vorbereitet, dass Luftaufnahmen möglicherweise nicht möglich sein werden.
Den vollständigen Text der Verordnung finden Sie im Portal der nationalen Gesetzgebungsdatenbank: lex.uz/docs/6284990.
Kurz zusammengefasst
- Straßen, Basare, Denkmäler — frei fotografieren; Personen — aus Höflichkeit um Erlaubnis fragen.
- Fotografieren in der Metro ist erlaubt, außer in Betriebsräumen; mit Profiausrüstung zur Stoßzeit separat nachfragen.
- Fotografie in Museen ist häufig kostenpflichtig — an der Kasse erfragen.
- Militärische Einrichtungen und Grenzzonen — kein Fotografieren.
- Drohnen — nur nach offizieller Registrierung; das an der Grenze klären zu wollen ist zu spät.



